VANFACTORY
 
Euer Traum ist unser Handwerk !

Reifenservice

Zu unserem Reifenservice zählen der Wechsel, das Auswuchten und das Aufziehen der Reifen. Wir sind euer Ansprechpartner für eure Wunschreifen und Wunschfelgen und kümmern uns um die Eintragung durch den TÜV.

Auswuchten
Ein Rad, dass nicht rund läuft, sorgt für schnellere Abnutzung der Reifen und schädigt auf lange Sicht das Fahrwerk und die Lenkung. Unwucht kann beispielweise durch das Ventil, Beschädigung an der Felge oder ungleichmäßiges Profil entstehen. Man erkennt sie an: Lenkradflattern, Vibrationen am Lenkrad, schwammiges Fahrgefühl bei hoher Geschwindigkeit und ungleichmäßig abgefahrene Reifen. Diese kleinen Gewichtsveränderungen können mithilfe von kleinen Gegengewichten an der Felge behoben werden. Sind immer noch Vibrationen am Lenkrad spürbar, wird eine Feinwuchtung durchgeführt, um Ungleichgewichtete ausgehend von Bremsscheibe, Bremstrommel oder Radnabe entgegen zu wirken. Läuft das Rad wieder rund, sind die Fahrsicherheit, der Fahrkomfort und die optimale Nutzung gegeben.

Aufziehen 
Bei einem Reifenwechsel werden neue Reifen auf die alten Felgen gezogen. Grund dafür ist meistens der Verschleiß. Der abgefahrene Reifen wird von der Felge abgezogen. Beim Aufziehen wird eine Montiermaschine verwendet. Wenn der Reifen genau in der Felge sitzt, wird ein neues Ventil eingesetzt und der optimale Reifendruck eingestellt. Jetzt muss das Rad ausgewuchtet werden.

Wechseln
Ein Räderwechsel findet meistens zu Saisonstart statt. Winterreifen werden gegen Sommerreifen getauscht oder andersherum. 
Um eurem Fahrzeug einen neuen Look zu verpassen, können wir euch bei der Suche nach neuen Rädern (Felge + Reifen) helfen und die alten Räder gleich gegen die neu erstandenen Räder wechseln. Wichtig ist, dass sie zu eurem Fahrzeug passen und auch zugelassen sind oder eingetragen werden können.

Eintragen
Sobald eine Felge eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzt, darf sie ohne Einschränkungen und Neueintragung montiert werden. Ist dies nicht der Fall und die Felge ist laut ABE nicht zulässig, muss sie vom TÜV geprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ist die neue Felge laut ABE zulässig, aber mit Vermerk (siehe A01 auf der ABE), muss der TÜV-Prüfer sein Einverständnis geben. Für eine ECE-Typengenehmigung gilt ähnliches. Ein Teilegutachten ersetzt keine ABE/ECE, hier ist eine Prüfung und Eintragung durch den TÜV unumgänglich. Ein Vergleichsgutachten erhöht die Chance zur Eintragung erheblich. Wir helfen euch gerne dabei, die passenden Felgen und Reifen für euer Fahrzeug zu finden und kümmern uns ebenfalls um die Eintragung. 

Habt Ihr noch Fragen zu dem Thema? -Kein Problem, kontaktiert uns unverbindlich.


 
 
 
 
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